FAQ im Pharma- und Medizinproduktebereich
Ihre Fragen, unsere Antworten.
In unserem FAQ-Bereich finden Sie mehr als 500 Antworten auf häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit dem Pharma- und Medizinprodukteumfeld sowie unseren PTS-Angeboten stehen. Wir wissen, dass die Welt der GxP komplex sein kann. Unser Ziel ist es, Ihnen die Informationen bereitzustellen, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unsere Experten haben ihr Wissen und ihre Erfahrung in diesen FAQ zusammengefasst, um Ihnen eine verlässliche Quelle für Antworten auf Ihre Fragen zu bieten. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Bereich hilft, Ihre Fragen zu beantworten. Falls nicht, beantworten wir Ihre individuellen Fragen gerne über unser Kontaktformular.
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Bewährte Praxis:
– Kontrollen sollten nur nach einer Risikoeinschätzung, unter Vier-Augen-Prinzip und mit klarer arbeitsvertraglicher Grundlage erfolgen.
– Mitarbeitende müssen transparent über Zweck und Art der Kontrolle informiert werden; idealerweise liegt eine schriftliche Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung vor.
– Das DSG verlangt eine strenge Zweckbindung, Datenminimierung und Dokumentation aller personenbezogenen Zugriffe.
Regulatorischer Rahmen:
Kontrollen zur Sicherstellung der GMP-Konformität erfolgen durch kantonale Inspektorate unter Beachtung des Arbeitsrechts und Datenschutzes. Eine generelle, anlasslose Durchsuchung privater Aufbewahrungsmöglichkeiten ist nicht zulässig. Ausnahmen sind nur bei konkreten Verdachtsmomenten und nach Einbezug der Personalvertretung bzw. auf Basis einer Betriebsvereinbarung denkbar.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) erstmals zu der Frage positioniert, wie die Vorgaben des fast 50 Jahre alten Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu konkretisieren sind, wenn Lerninhalte mittels moderner digitaler Technik vermittelt werden. Diese lang erwartete Entscheidung könnte nicht nur für laufende Rechtsstreite Bedeutung haben, sondern auch für das im Koalitionsvertrag vom 14.04.2025 angekündigte Vorhaben, das FernUSG aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft zu modernisieren.
Zum Fallbeispiel:
Erstellung von E-Learning-Modulen, also Content Paketen als SCORM Dateien.
PTS befindet sich derzeit im Prozess, eine AZAV-Zertifizierung zu erlangen. Auch ist langfristig geplant, für eigene öffentlich zugängliche Schulungsangebote eine Zulassung nach § 12 Abs. 1 FernUSG durch die ZFU zu beantragen, falls diese für das jeweilige Angebot erforderlich ist.Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 109/24) sind diese Aspekte zu berücksichtigen:
– Der BGH hat entschieden, dass Verträge über zulassungspflichtige Fernunterrichtsangebote zivilrechtlich nichtig sind, sofern keine behördliche Zulassung durch die ZFU vorliegt.
– Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich die rechtliche Wirksamkeit solcher Verträge – nicht die inhaltliche Qualität oder die fachliche Eignung der jeweiligen Schulungsmaßnahme.
– Es äußert sich nicht zur fachlichen oder regulatorischen Anerkennung von Schulungen, etwa im Rahmen interner Qualitätssysteme oder behördlicher Inspektionen.
Fazit:
Zum Beispiel bei der Erstellung von E-Learning-Modulen zum Thema GMP oder GDP handelt es sich nicht um Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Die Kunden erwerben bei PTS eine individuell beauftragte Dienstleistung im Bereich der Content-Erstellung. Die Module werden ausschließlich nach Vorgaben der Kunden und Spezifikationen produziert und zum Beispiel im SCORM-Format bereit gestellt. Es findet keine Lernbegleitung durch PTS statt, und der konkrete Einsatz der Module innerhalb der Organisation liegt vollständig in der Verantwortung des Management dieser Organisation.
1.Qualitätsmanagement
2.Personal
3.Betriebsräume & Ausrüstung
4.Dokumentation
5.Betrieb
6.Beschwerden, Rückgaben, Verdacht auf gefälschte Arzneimittel, Arzneimittelrückrufe
7.Ausgelagerte Tätigkeiten / Tätigkeiten im Auftrag
8.Selbstinspektion
9.Transport
10.Besondere Vorschriften für Vermittler
Dies ist im GLP Umfeld bisher gängige und akzeptierte Praxis. Weitere Vorgehensweise gemäss BSI Vorgaben:
Aus einem intern erstellten oder empfangenen Papierdokument wird eine elektronische „certified copy“. Diese kann risikobasiert das Papieroriginal ersetzen.
Hier der vom BSI skizzierte Prozess des ersetzenden Scannens.
BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – Ersetzendes Scannen leichtgemacht – eine Handlungshilfe für Institutionen und Unternehmen.(https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138-Handlungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
Kein Audit erforderlich, sofern ein Besitzübergang stattfindet.
Erforderlich ist eine Qualifizierung (z. B. GDP-Zertifikat, Großhandelserlaubnis, vertragliche Regelung).Pre-Wholesaler (Dienstleister für Lagerung/Versand):
Audit erforderlich, wenn der Dienstleister im Auftrag des Herstellers handelt und in dessen Herstellerlaubnis benannt ist.Distributionspartner:
Risikobasierte Entscheidung.
Je nach Produkt, Markt und Historie kann ein Audit erforderlich sein. Alternativ: Dokumentenprüfung oder andere Kontrollmaßnahmen.


