
Worin genau besteht der Unterschied zwischen eLearning und Webinar?
[Antwort]
Während des PTS Webinars können Sie den Referenten live über ein Videobild sehen und über Ihr Headset hören. Gleichzeitig verfolgen Sie die Inhalte der Präsentation auf Ihrem Bildschirm. Der Lernende und der Lehrer sind also zeitgleich über ein computergestütztes System verbunden. Beim eLearning können Sie die Lerninhalte flexibel abrufen. Der Lernende und der Lehrer sind also nicht zeitgleich mit einem computergestützten System verbunden.

Welche Systemanforderungen gelten für die Nutzung des adaptiven Lernens?
[Antwort]
Neueste Versionen der wichtigsten Browser:Chrome (Empfohlen für die beste Leistung), Firefox, Safari, IE11SystemanforderungenWin8+ mit 4GB+ RAM, macOS 10.13+ mit 4GB+ RAM, Android 9+ mit 2GB+ RAM, iOS 12+ mit 2GB+ RAMInternet Geschwindigkeit: Empfohlen 1Mbit/s+ Bandweite für beste ErfahrungenBildschirmgrößen:Obwohl sich das System auf kleinere Bildschirmgrößen anpasst, sind dies die empfohlenen Mindestgrößen für die beste Darstellung:Area9 Rhapsode Curator™ – 13? (je größer desto besser, da es die Erstellung von Inhalten erleichtert)Area9 Rhapsode Educator™ – 10? (tablet) oder größerArea9 Rhapsode Learner™ – 4.5? (mobile) oder größerErfüllt die technische Ausstattung des Kunden nicht die angegebenen Systemvoraussetzungen, kann eine problemlose Nutzung des Moduls nicht gewährleistet werden.

Was ist a.LEARN?
[Antwort]
a.LEARN ist der Markenname für alle adaptiven Produkte bei PTS. Diese Module werden auf der Rhapsode Plattform unseres Technologiepartners Area9 Lyceum erstellt und unseren Kunden zugänglich gemacht.

Was ist ein E-Learning-Modul?
[Antwort]
E-Learning-Module sind kompakte Lerneinheiten von maximal 30 Minuten und enthalten interaktive Übungen. Sie können flexibel in den Tagesablauf integriert werden, egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs. Das selbstgesteuerte eLearning ermöglicht es den Lernenden, das Tempo und den Ort des Lernens zu bestimmen und nach Abschluss des Moduls sofort ein persönliches Zertifikat zu erhalten. In einigen Fällen werden sie auch als Ergänzung so Seminaren oder Webinaren genutzt. Sie benötigen keine Software spezielle Software, Sie starten das E-Learning aus unserem Online-Portal heraus.

Wofür trägt die FvP Fachtechnisch verantwortliche Person in der GMP- und GMP-Welt Verantwortung?
[Antwort]
In der Schweiz ist die «Fachtechnisch verantwortliche Person», FvP für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Herstellung von Arzneimitteln zuständig. Damit ist eine FvP bei einem Arzneimittelhersteller gefordert. In den Unternehmen trägt die FvP die alleinige Gesamtverantwortung für die Qualität.FvP im GDP-Bereich, GrosshandelIn der Schweiz ist die «Fachtechnisch verantwortliche Person», FvP im GDP-Bereich, Grosshandel für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Einfuhr, Grosshandel und Ausfuhr, Handel im Ausland und Freigabe von Arzneimitteln zuständig. Damit ist eine FvP bei den beteiligten Firmen in der Handelskette gefordert.

GLP, GCP, GMP, GDP – was ist was?
[Antwort]
Alle vier sind „Good Practices“, also Regeln, wie man etwas tun soll. Die Good Laboratory Practice (GLP) findet z.B. in Prüfeinrichtungen, die toxikologische Studien durchführen, Anwendung. Die Pharma-Qualitätskontrolle, die zwar auch in Laboratorien durchgeführt wird, läuft aber nicht nach den Regeln der GLP, sondern der GMP, der Guten Herstellungspraxis, ab. Die GCP, die Good Clinical Practice, regelt u.a. die Durchführung klinischer Studien. Die GDP, die Good Distribution Practice, zu guter Letzt, ist dann beim Vertrieb von Arzneimitteln wichtig. Alle vier haben also mit Pharma und Arzneimitteln zu tun und für alle vier Bereiche hat PTS entsprechende Veranstaltungen im Angebot.

Was bedeutet GMP Compliance?
[Antwort]
Compliance bedeutet, dass Vorschriften so ausgeführt werden, wie es auf dem Papier steht. Dabei müssen sowohl regulatorische Vorgaben (Gesetz!) beachtet werden, als auch die Vorschriften der Quality Assurance QA, die beispielsweise im QA-Manual oder Policies niedergeschrieben sind. Genauso verbindlich sind produktbezogene Vorschriften wie Herstell- oder Kontrollvorschriften und allgemeine Vorschriften wie SOPs. Oft haben Compliance-Probleme folgende Ursachen:Abläufe sind nicht/ nicht ausreichend detailliert in SOPs geregelt.SOPs vorhanden, aber nicht bekannt.SOPs vorhanden, aber keiner hält sich dran (veraltet, nicht durchführbar, keine Kontrollen).Es wird nicht nach den aktuellsten SOPs gearbeitet.Betriebliche Voraussetzungen für die Umsetzung der SOPs fehlen (Personal, Material, Zeit, räumliche Gegebenheiten).

GDP in der EU und der Schweiz: Wie sind die Unterschiede zwischen der Rechtsstellung der GDP in der EU (dort ist es eine Richtlinie) und der Schweiz?
[Antwort]
Diese Frage führt immer wieder zu Kommunikationsprobleme zwischen den FvPs in den Schweizer Filialen der internationalen Konzerne, deren Quality in der EU sitzt.Ursula Eggenberger Stöckli, Rechtsanwältin und Apothekerin, Bratschi AG, gab im Januar 2019 diese ausführliche Antwort:Das Europäische Recht kennt verschiedene Formen der „Rechtssetzung“ mit unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad:o Richtlinien sind nicht direkt verbindlich, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten ins eigene nationale Recht überführt werden. Dabei ist es auch möglich, dass sich die nationalen Gesetze leicht unterscheiden (die Richtlinie 2001/83/EG über Humanarzneimittel musste zum Beispiel umgesetzt werden).o Demgegenüber sind Verordnungen in allen Mitgliedsstaaten direkt verbindlich, ohne Umsetzung ins nationale Recht, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung, welche im Mai 2018 in Kraft trat. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt in allen Mitgliedsstaaten das gleiche Recht bezüglich Datenschutz.GDP Leitline in der SchweizDie Leitlinie zur Guten Vertriebspraxis wird über die Verweise im schweizerischen Recht direkt anwendbar und verbindlich in der Schweiz, ohne dass sie zu Schweizer Recht wird (Art. 29 HMG -> Art. 15 Abs. 2 AMBV -> Anhang 4 AMBV). Das Gleiche gilt übrigens auch für die Richtlinien zu den Medizinprodukten, die über die Verweise in der MepV in der Schweiz ebenfalls direkt anwendbar und verbindlich werden, ohne dass sie zu Schweizer Recht werden.

Was ist bei einer Abweichungen, Deviation zu beachten?
[Antwort]
Abweichungen müssen gemeldet und untersucht werden. Die Prüfung, ob eine Abweichung einen Einfluss auf die Produktqualität hat oder haben kann und wie stark dieser ist, ist Gegenstand der Untersuchung der Abweichung. Abweichungen können nicht genehmigt werden, weil sie meist im Nachhinein bekannt werden. Natürlich muss die Abweichungsuntersuchung mit allen dort festgelegten Konsequenzen am Endegenehmigt werden.

Was ist ein Referral Verfahren?
[Antwort]
Dies sind Verfahren zur Bewertung grundsätzlicher Fragen der Risiken von Arzneimitteln. Die bekanntesten und wichtigsten Risikobewertungsverfahren sind die sogenannten Referral-Verfahren(von engl.referred: übertragen), welche der EMA die Aufgabe übertragen, die wissenschaftliche Bewertung eines Arzneimittels oder einer Gruppe von Arzneimitteln vorzunehmen. Im Folgenden soll daher der Begriff europäisches Risikobewertungsverfahren gleichgesetzt werden. Referral werden gestartet, wenn es in der EU um grundsätzliche Fragen von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln geht oder wenn gegensätzliche Entscheidungen einzelner Mitgliedsländer zu Arzneimitteln bestehen.Es gibt unterschiedliche Arten von Referrals die auf der Leitlinie 2001/83/EC basieren.Zudem sind 2 Arten von Referrals zu unterscheiden:Referrals ohne Sicherheitsaspekte, welche direkt im Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee für Medicinal Products for Human Use, CHMP) bewertet werden, sowie die große Gruppe der sicherheitsbezogenen Referrals, welche in die Zuständigkeit des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der Europäischen Arzneimittelagentur, im englischen Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC), fallen.Quelle: DAZ Nr. 37,154. Jahrgang, 11.09.2014

Was ist GMP?
[Antwort]
GMP bedeutet Gute Herstellungspraxis (engl. Good Manufacturing Practice). Dies sind Regeln zur ordnungsgemäßen Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen.

Wenn es eine sachkundige Person (QP) im Betrieb gibt, bedarf es dann zusätzlich einer verantwortlichen Person GDP?
[Antwort]
Einer separaten verantwortlichen Person nach § 52a Absatz 2 Nummer 3 AMG („verantwortliche Person GDP“) bedarf es nur dann, wenn der Inhaber der Herstellungserlaubnis über eine separate Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln verfügt. Allerdings darf die verantwortliche Person in einem solchen Fall auch identisch mit der sachkundigen Person nach § 14 AMG („QP“) sein, sie müsste lediglich separat bei der Behörde angezeigt werden. Ist der Inhaber der Herstellungserlaubnis nicht im Besitz einer separaten Großhandelserlaubnis, betreibt aber trotzdem und aufgrund von § 52a Absatz 6 AMG auch zulässigerweise Großhandel mit Arzneimitteln (§ 52a Absatz 6 AMG: „Eine Erlaubnis nach § 13 oder § 72 umfasst auch die Erlaubnis zum Großhandel mit den Arzneimitteln, auf die sich die Erlaubnis nach § 13 oder § 72 erstreckt“), bedarf es keiner separaten verantwortlichen Person. Allerdings muss die der „verantwortlichen Person GDP“ üblicherweise obliegende Verantwortung in einem solchen Fall klar und eindeutig einer oder mehreren anderen Personen zugewiesen sein. Dies kann zum Beispiel in Stellen- oder Arbeitsplatzbeschreibungen oder sonstigen Anweisungen erfolgen.