Am 28.01.2022 traten die europäische Tierarzneimittelverordnung (VO 2019/6/EU) und das TAMG in Kraft. Seither werden Tierarzneimittel national aus dem Regelungsbereich des AMGs ausgenommen.

Doch was bedeutet diese neue Regelung für pharmazeutische Hersteller im Veterinärsektor? Von welchem rechtlichen Grundlagen können Sie Gebrauch machen?

Erhalten Sie im ersten Teil unserer TAMG Podcastserie mit Dr. Ingo Schneider einen kompakten Überblick aus Sicht eines Notars und Fachanwalts für Medizinrecht.