Großhandel mit Tierarzneimittel

Autor: Reinhard Schnettler und Dr. Ingo Schneider

Letzte Änderung: 16.02.2023

Das Webinar „Großhandel mit Tierarzneimitteln, GDP und Pflichten der VP“ am 22.09.2022 war topaktuell auf die neue Gesetzgebung für den Veterinärsektor ausgerichtet. Das Online-Seminar wurde von Rechtsanwalt Dr. Ingo Schneider aus Bremen, tätig bei Castringius Rechtsanwälte und Notare in Bremen, durchgeführt.

 

Verordnungsrecht der EU für den Veterinärsektor

 

Am 28.01.2022 traten die europäische Tierarzneimittelverordnung (VO 2019/6/EU) und das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Hierdurch werden Tierarzneimittel national aus dem Regelungsbereich des AMG ausgenommen. 

 

Verordnung ist der EU Trend

 

Die wesentlichen Bereiche im Pharmasektor sind bereits durch EU-Verordnungen geregelt, nun also auch der Veterinärsektor, zurzeit jedoch noch nicht die Humanarzneimittel! EU-Verordnungen bedeuten, dass deren Regelungen unmittelbar geltendes Recht sind und keine Umsetzung durch nationale Gesetzgeber mehr notwendig ist.

Das TAMG hat massiv das AMG geändert. Das AMG ist also nur noch für Humanarzneimittel anzuwenden. Insgesamt sind nun über 250 Vorschriften zu beachten! Vor Inkrafttreten des TAMG waren dies nur die Vorschriften des AMG.

Im Zentrum stand der Überblick der Neuerungen für den Veterinärsektor. Besonderes Interesse galt den Regelungen zum Handel mit Tierarzneimitteln und den Pflichten der VP.

 

Einige Fragen der Teilnehmer/innen und die Antworten:

 

Umwidmung: Da Therapienotstand möglich ist, muss dies dokumentiert werden. Ist in der Praxis ein Rezept, dass man als Praktiker verschreibt, weiterhin möglich?

Ja, dies ist möglich.

 

Welche Vorgaben bestehen für Lager- und Logistiktätigkeiten?

Ein Logistiker benötigt keine GH-Erlaubnis. Dies wird aber von einzelnen Landesbehörden z.B. LAVG Brandenburg anders betrachtet!

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