FvP

Fachtechnisch verantwortliche Person

Nach der AMBV hat jedes Unternehmen, das eine Betriebsbewilligung in der Schweiz besitzt, eine FvP zu benennen. Die Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) ist ein Begriff aus dem Schweizer Arzneimittelrecht. In der Schweiz ist die „Fachtechnisch verantwortliche Person“, FvP für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Herstellung, Einfuhr, Grosshandel und Ausfuhr, Handel im Ausland und Freigabe von Arzneimitteln zuständig. Somit trägt eine FvP im Unternehmen die alleinige Gesamtverantwortung für die Qualität und besetzt damit eine Schlüsselposition.