Update zum Thema Cannabis Legalisierung
Cannabis-Anbauvereine starten durch – diese Vorgaben müssen beachtet werden
Die Legalisierung von Cannabis für Volljährige in Deutschland vor drei Monaten umfasste bisher nicht die Möglichkeit eines größeren Anbaus. Dies ändert sich nun mit der Möglichkeit für spezielle Clubs, gemeinschaftlich größere Mengen anzubauen – jedoch unter strengen Auflagen.
Seit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt, jedoch begrenzt auf je drei Pflanzen pro Privatwohnung. Ab jetzt können nun auch Vereine aktiv werden, die größere Mengen produzieren möchten. Auch hierfür gelten strenge Auflagen, die Interessierte durch Behördenanträge und weitere Vorbereitungen beachten müssen. Bis zur ersten Ernte und Nutzung wird noch einige Wochen dauern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagt, dass die Legalisierung darauf abzielt, den kriminellen Schwarzmarkt zu reduzieren, wo Cannabis oft mit unerwünschten Beimengungen und hohen Konzentrationen gehandelt wird. Er sieht in speziellen Anbau-Einrichtungen eine Möglichkeit, den Bedarf an legalem Cannabis sicherzustellen.
- Alles über Anbauvereine: Was sie sind und welche Bedingungen gelten?
Die neuen „Anbauvereinigungen“, sind Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum austauschen dürfen – jedoch ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke. Diese Vereinigungen müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein; Stiftungen oder Unternehmen sind nicht zugelassen. Zu ihren Aufgaben gemäß Gesetz gehört auch die Weitergabe von Cannabis-Samen und Stecklingen sowie die Aufklärung über Suchtprävention.
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Um Mitglied in einem Anbauverein zu werden, müssen Personen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnhaft sein, und die Mitgliedschaft erfordert eine Mindestdauer von drei Monaten. Diese Regelung zielt darauf ab, Drogentourismus zu verhindern. Zudem dürfen Vorstandsmitglieder keine Vorstrafen wegen Drogendelikten haben.
- Wie ist die Regelung zur Cannabis-Versorgung für Mitglieder gestaltet?
Die Menge an Cannabis, die Mitglieder erhalten können, ist begrenzt. Pro Tag dürfen sie höchstens 25 Gramm erhalten, und im Monat sind maximal 50 Gramm erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige gilt eine monatliche Obergrenze von 30 Gramm, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf – dies ist der Wirkstoff mit psychoaktiver Wirkung. Die Anbauvereine dürfen auch nicht beliebig viel Cannabis anbauen; ihre Erlaubnis beschränkt sich auf feste Jahresmengen, die dem Eigenbedarf der Mitglieder entsprechen. Überschüssiges Cannabis muss vernichtet werden. Nur Mitglieder dürfen die Pflanzen anbauen, pflegen und ernten – bezahlte Beschäftigte sind nicht gestattet. Die Weitergabe von Cannabis an Dritte ist untersagt und beschränkt sich auf die Abgabe von Samen.
- Welche weiteren Vorgaben sind zu beachten?
Um Cannabis zu erhalten, müssen Mitglieder es persönlich vor Ort abholen und dabei ihren Mitgliedsausweis sowie einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist ausschließlich reines Cannabis in Form von getrockneten Blüten und blütennahen Blättern (Marihuana) oder isoliertem Harz (Haschisch).
- Regelungen für Anbauvereine im Überblick
Die Anbauvereine unterliegen strengen Vorschriften: Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln sind verboten, und die Verpackung muss neutral gestaltet sein. Ein beigefügter Infozettel muss Angaben wie Gewicht, Sorte, durchschnittlichen THC-Gehalt sowie Hinweise zu Konsumrisiken enthalten. Der Erwerb von Cannabis ist kostenfrei; die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Zusätzlich sind die Vereine verpflichtet, umfassende Dokumentationen zu führen und sich regelmäßigen amtlichen Kontrollen zu unterziehen.
Ausblick und kommende Schritte
Auf Anforderung der Länder hat der Bund kürzlich strengere Vorgaben erlassen, um die Entstehung großer Cannabis-Plantagen zu verhindern. Die Länder können zudem die gesetzliche Möglichkeit nutzen, die Anzahl der Anbauvereine in einem bestimmten Gebiet auf einen pro 6000 Einwohner zu begrenzen. Am 5. Juli soll der Bundesrat ein abschließendes Gesetz mit Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr verabschieden. Künftig soll für THC am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut gelten – vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Das Gesetz, das Bußgelder für Verstöße vorsieht, dürfte noch im Sommer in Kraft treten.
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