Intensivschulung in
GDP Verantwortliche Person

GDP Verantwortliche Person nach Arzneimittelhandelsverordnung

Die GDP (Good Distribution Practice) Verantwortliche Person nach der Arzneimittelhandelsverordnung spielt eine entscheidende Rolle in der pharmazeutischen Lieferkette. Diese Person ist für die Einhaltung der GDP-Richtlinien verantwortlich, die sicherstellen sollen, dass Arzneimittel während des gesamten Distributionsprozesses ihre Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit bewahren.

Die Aufgaben der GDP Verantwortlichen Person umfassen unter anderem die Überwachung der Einhaltung der GDP-Anforderungen, die Implementierung von Qualitätskontrollsystemen, die Durchführung von internen Audits und die Sicherstellung der Schulung und Qualifikation des Personals. Sie muss über ein umfassendes Verständnis der GDP-Richtlinien und der rechtlichen Vorschriften verfügen, die den Arzneimittelhandel regeln.

Darüber hinaus sollte die GDP Verantwortliche Person über Fachkenntnisse im Bereich der Pharmazie und der pharmazeutischen Logistik verfügen. Ein fundiertes Verständnis der Prozesse und Anforderungen in der pharmazeutischen Lieferkette ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten gemäß den geltenden Vorschriften und Standards durchgeführt werden.

Welche Qualifikation sollte die Verantwortliche Person (VP) haben?

Das hochaktuelle Thema des Intensivtrainings wirft die Frage auf, ob die Verantwortliche Person (VP) zwingend ein Pharmazeut sein muss. Eine wichtige Grundlage für die Diskussion bildet das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom März 2017. In diesem Urteil wurde die Klage einer Firma abgewiesen, die einen Nicht-Naturwissenschaftler als VP benennen wollte.

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  • GDP Verantwortliche Person nach AM-HandelsV mit Zertifikat

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